Ein
Wertgutachten für Immobilien durch freie und öffentlich bestellte und vereidigte Wertgutachter benötigt man,
wenn man ein Haus oder Immobilie kaufen oder verkaufen will, wenn eine Immobile vererbt wird, oder wenn ein
Kredit von der Hausbank benötigt wird. Auch bei Scheidungsfällen und Vermögensaufteilungen wird ein Wertgutachten für Immobilien erstellt.
Es gibt freie Wertgutachter und öffentlich bestellte und vereidigte Wertgutachter (ö.b.u.v.)
Welcher Wertgutachter für Sie der richtige ist, hängt von der Art des benötigten Gutachtens ab.
Beide Wertgutachter können für Sie ein Wertgutachten erstellen, wenn Sie ein Haus oder Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen wollen,
wenn eine Immobile vererbt wird oder wenn das Finanzamt den Wert Ihrer Wohnung oder Immobilie benötigt. Beide Gutachter müssen sich an die WertV
(Wertermittlungsverordnung) halten. Ein Unterschied besteht lediglich darin, dass ö.b.u.v. Wertgutachter in der Regel auch von
Gerichten zur Feststellung von Verkehrswerten von Immobilien herangezogen werden.
Die Honorare für Gutachter über Verkehrswertgutachten von Immobilien und Grundstücken sind nicht mehr geregelt. Sachverständige, die Immobilienbewertungen vornehmen,
können ihre Vergütungen für ihre Leistungen seit dem 18.08. 2009 (laut 6. HOAI-Novelle) vollkommen frei aushandeln.
Bislang war die Höhe des Honorars für solche Dienstleistungen in der HOAI – der Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung der Leistungen von Architekten,
Landschaftsarchitekten und Ingenieuren in Deutschland – geregelt.
Immobilien Wertgutachten Tipp:
Für Kleingärtnerverbände sind Wertgutachten die ein
Holzhaus betreffen wichtig. So hat man als Nachpächter oder Käufer eines Kleingarten eine bessere Orientierung. Ein Gutachten für Immobilien ist die solide Grundlage für weitreichende Entscheidungen über Immobilien und Grundstücke.
Auch in Familienangelegenheiten, wie Erbfällen, Scheidungsfällen und Vermögensaufteilungen bietet ein Wertgutachten die sachliche Wertplattform zur Diskussion über die betroffenen Immobilien.